Kohlengräberland-Chronik 2026

 

14.01.2026  –  1. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung

(Foto © M. Sendlack / Bochum Journal)

Am 14.01.2026 wurde der gemeinsame Antrag (gem. § 24 GO NRW) des BKV Glückauf Gerthe 1891 e. V., der Kohlengräberland-Geschichtswerkstatt, des Heinrich-von-Kleist-Gymnasiums Bochum und des Gerther Treff e. V. für einen Museums-, Lern- und Begegnungsort in einem Teilgebäude des gegenwärtigen Schulzentrums Gerthe in der 1. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses der Stadt Bochum mehrheitlich (bei 4 Enthaltungen) abgelehnt.

Der Vertreter der Zentralen Dienste, Herr Kai Brandt, wies zu Beginn seiner Erläuterungen darauf hin, dass sich die Vorlage der Stadtverwaltung bei ihrer Ablehnung unseres §-24-Antrags nicht gegen die Notwendigkeit eines Stadtteil-Museums richte, sondern sich ausschließlich gegen die geforderte Erhaltung und Nutzung eines Gebäudetrakts des gegenwärtigen Schulzentrums wende.

Maria-Christina Hagemeister (SPD) begründete die Ablehnung unseres Antrages mit dem großen planerischen und baulichen Aufwand, der notwendig wäre, um das Museumsprojekt zu realisieren. Man halte die Kosten und Konsequenzen, die der Antrag für das neue Schulzentrum mit sich bringen würde, für „zu überzogen“. Sie drückte die Wertschätzung der SPD für die Arbeit des BKV aus und betonte, unser Anliegen sei der SPD „schon wichtig“. Sie regte an, unser Anliegen „an den Bezirk weiterzuleiten“ und die Verwaltung zu beauftragen, „nochmal zu suchen und zu prüfen, ob es nicht ein Gebäude im Norden gäbe, damit der Verein dort seine Sachen unterbringen könnte“.

Neben Herrn Dr. Sascha Dewender (CDU) lobten auch die Vertreter der übrigen Ratsfraktionen die engagierte, verlässliche und ehrenamtliche Arbeit der Antragstellenden hinsichtlich der Traditionspflege, Erinnerungs- und Bildungsarbeit im Bochumer Norden. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine alternative Räumlichkeit zu suchen.

In seinem Schlusswort bemerkte der Ausschuss-Vorsitzende, Ernst Steinbach (SPD), die Antragstellenden „hätten ja nur deshalb Pech gehabt, weil sie bei Ihrer Eingabe nach § 24 GO NRW eine überbezirkliche Schule ausgesucht hätten“. Er erinnerte an einen früheren Vorschlag, die ehemalige Stadtteilbücherei an der Kortebuschstraße als Museumsstandort zu nutzen und regte an, die Verwaltung solle Stellung dazu beziehen, ob z. B. die momentane Nutzung dieses Gebäudes durch die Maischützenschule unabdingbar sei, um ihren Schulbetrieb aufrechtzuerhalten.

Die Stadtverwaltung solle den inhaltlichen Antrag [zur Schaffung eines Stadtteilmuseums] nun an die Bezirksvertretung überweisen, weil dies eine bezirkliche Angelegenheit sei und dann – in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement – überlegt werden sollte, wie man helfen könne, einen Standort zu finden, der auch dem Anliegen Rechnung trägt. Herr Steinbach sicherte den Antragstellenden Unterstützung zu und gab die Bitte zu Protokoll, dass die Verwaltung in dieser Sache tätig werden möge.

WAZ Bochum vom 19.01.2026 zum Abriss des Schulzentrums