Am 9. Juni 1947 wurde der Prozess gegen die Angeklagten des „Blutkeller-Prozesses“ vor der II. Strafkammer des Bochumer Landgerichts statt. Viele der zahlreichen Angeklagten wurden wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, einige wegen Mordes an ihren unschuldigen Opfern verurteilt. Sie erhielten mehrjährige Haftstrafen, die jedoch in keinem Verhältnis zu ihren unmenschlichen Taten standen. Das Abschlussprotokoll des Gerichtsverfahrens bezeugt die grausamen Vorgänge in der Gerther SA-Folterstätte in der ehemaligen Hegelschule.
Wir freuen uns, dieses einzigartige Zeitzeugnis erstmalig in vollem Umfang veröffentlichen zu können und danken dafür dem Landesarchiv Münster für die Genehmigung.
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Benutzer- u. Inhaltshinweis Manche Themen und sensible Inhalte, wie Gewaltdarstellungen, können bei Menschen negative Gefühle auslösen, verstörend und/oder verletzend wirken oder sogar ein Trauma auslösen. Die Originaltexte der Zeugenaussagen zu den „Blutkeller-Prozessen“ enthalten detaillierte Beschreibungen der menschenverachtenden verbalen, psychischen und physischen Gewaltanwendung der NS-Täter gegenüber den Opfern. |
Das vollständige Dokument öffnen Sie mit folgendem Link:
Blutkeller Prozessakte
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Blutkeller Prozessakte
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